Etwa 15% aller Kraftfahrzeuge in Deutschland sind innerhalb eines Jahres an einem Straßenverkehrsunfall beteiligt. Das
heißt, dass Sie als Verkehrsteilnehmer jederzeit in einen Unfall verwickelt werden können. Doch was tun, wenn es zum Unfall gekommen ist? Die Erfahrung zeigt, dass viele
Autofahrer nicht wissen, welche Pflichten und Rechte sie bei einem Verkehrsunfall haben.
Was genau ist zu tun? Zuallererst: Unfallstelle absichern, erst danach Verletzten Erste Hilfe leisten. Das sollte
selbstverständlich sein.
Notieren Sie Name und Anschrift des Unfallgegners, des Fahrzeughalters und das amtliche Kennzeichen. Seit einiger
Zeit geben viele Haftpflichtversicherer Kärtchen zur Weitergabe an den Unfallgegner aus, die Angaben zur Versicherung, dem Halter und dem Kraftfahrzeug enthalten. Wenn Sie ein solches
Kärtchen besitzen, händigen Sie es bitte dem Unfallgegner aus, auch wenn Sie der Meinung sind, den Unfall nicht verursacht zu haben. Geben Sie kein ausdrückliches Schuldeingeständnis ab.
Machen Sie Fotos vom Unfallort, dem Schaden an Ihrem Fahrzeug und dem Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners.
So schätzen Sie sich gegen Versicherungsbetrug durch provozierte Unfälle mit vorgeschädigten Fahrzeugen, denn es wird angenommern, dass ein nicht unerheblicher Anteil aller
Unfälle fingiert ist. Ein einfacher Fotoapparat mit Blitz und Farbfilm, der immer im Auto deponiert bleiben sollte, genügt bereits.
Halten Sie die Namen und die Anschrift der Zeugen fest.
Sie erhalten ein Unfallaufnahmeformular von Ihrer Haftpflichtversicherung. Ein solches Formular sollten Sie am
besten im Auto bereit liegen haben, um es bei einem Unfall gleich auszufüllen. Haben Sie die Vermutung, einem Versicherungsbetrug zum Opfer zu falllen, liegt ein größerer Schaden vor oder wurden
Personen verletzt, sollte unbedingt die Polizei eingeschaltet werden.
Melden Sie unabhängig von der Verschuldensfrage den Unfall Ihrer Haftpflichtversicherung. Sie können Ihrer Meldepflicht über den
Zentralruf der Autoversicherer nachkommen.
Wenn Sie der Verursacher des Unfalles sind, erledigt alles weitere Ihre Haftpflichtversicherung. Machen Sie sich keine
übertriebene Sorge um Ihren Schadensfreiheitsrabatt. Die Versicherung teilt Ihnen nach der Regulierung mit, wie hoch die Schadensersatzzahlungen waren. Bei einer geringen
Schadenssumme können Sie den Betrag an Ihre Versicherung zurückzahlen und gefährden auf diese Weise Ihren Rabatt nicht. Wenn Sie Kasko-versichert sind, melden Sie den Unfall auch Ihrer Kasko-Versicherung.
Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, müssen Sie mehr Mühe aufwenden. Beachten Sie, dass Sie dem
Unfallgegner und seiner Versicherung gegenüber verpflichtet sind, den entstandenen Schaden nachzuweisen. Lassen Sie sich Ihre Beweispflicht keinesfalls durch einen Mitarbeiter der
gegnerischen Versicherung abnehmen! Wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, sollten Sie unbedingt einen freien und unabhängigen KFZ-Sachverständigen beauftragen.
Er stellt den Schaden und die Schadenshöhe fest, auch wenn das Fahrzeug bereits von einem Versicherungsmitarbeiter besichtigt worden ist. Die Kosten für den Sachverständigen hat
außer bei Bagatellschäden die gegnerische Versicherung zu tragen. Einen KFZ-Sachverständigen in Ihrer Nähe finden Sie z.B. in den "Gelben Seiten" oder in ihrem örtlichen Telefonbuch..
Nur auf diese Weise können Sie sicher gehen, dass Ihre Ansprüche gewahrt bleiben, was einen angemessenen Reparaturumfang, eventueller
Wertminderung und die Nutzungsausfallentschädigung betrifft.
Bei unklarer Schuldfrage sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten und einen KFZ-Sachverständigen mit der
Unfallrekonstruktion beauftragen, um festzustellen, wer den Unfall verursacht hat. Vor allem wenn Sie keine Erfahrung mit der Abwicklung Ihres Schadens haben, sollten Sie sich unbedingt an einen
Rechtsanwalt wenden und sich nicht einfach darauf verlassen, dass die gegnerische Versicherung den Schaden korrekt abwickeln wird. Die Kosten für einen Rechtsanwalt gehören mit zu dem Schaden, den die
Versicherung des Unfallverursachers zu zahlen hat.
Viele, auch namhafte Versicherungen gehen verstärkt dazu über, alles zu tun, um Sachverständige und Anwälte aus der
Schadensregulierung herauszuhalten, um den Schaden für die Versicherung so klein wie möglich zu halten. In diesem Falle werden oft nicht alle möglichen Ansprüche gedeckt.
Außerdem sollten Sie nicht darauf vertrauen, dass Ihnen Ihre Werkstatt hilfreich und uneigennützig zur Seite steht, da die Versicherungen immer häufiger Verträge mit den Werkstätten
abschließen, die gegen Prämie die Werkstätten verpflichten, keinen freien und unabhängigen Sachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen, sondern einen Beauftragten der
jeweiligen Versicherung zu informieren. Es ist nicht mehr gewährleistet, dass Ihr Fahrzeug sachgerecht instand gesetzt wird.
Wird also Ihr Fahrzeug nach einem Unfall direkt in eine Werkstatt abgeschleppt, bestehen Sie auf einen von Ihnen selbst gewählten
Sachverständigen, wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihr Schaden auch wirklich vollständig behoben wird und Sie auch Nutzungsausfallentschädigung und einen Ausgleich der Wertminderung
erhalten.
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Zentralruf der Autoversicherer: 0800 - 25 026 00
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