Was tun? 

Etwa 15% aller Kraftfahrzeuge  in Deutschland sind innerhalb eines Jahres an einem Straßenverkehrsunfall  beteiligt. Das heißt, dass Sie als Verkehrsteilnehmer jederzeit in einen Unfall verwickelt werden können. Doch was tun, wenn es zum Unfall gekommen ist? Die Erfahrung zeigt, dass viele Autofahrer nicht wissen, welche Pflichten und Rechte sie bei einem Verkehrsunfall haben.

Was genau ist zu tun? Zuallererst: Unfallstelle absichern, erst danach Verletzten Erste Hilfe leisten. Das sollte selbstverständlich sein.

Notieren Sie Name und Anschrift des Unfallgegners, des Fahrzeughalters und das amtliche Kennzeichen. Seit einiger Zeit geben viele Haftpflichtversicherer  Kärtchen zur Weitergabe an den Unfallgegner aus, die Angaben zur Versicherung, dem Halter und dem Kraftfahrzeug enthalten. Wenn Sie ein solches Kärtchen besitzen, händigen Sie es bitte dem Unfallgegner  aus, auch wenn Sie der Meinung sind, den Unfall nicht verursacht zu  haben. Geben Sie kein ausdrückliches Schuldeingeständnis ab.

Machen Sie Fotos vom Unfallort, dem Schaden an Ihrem Fahrzeug und dem Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners. So schätzen Sie sich gegen Versicherungsbetrug durch provozierte Unfälle mit vorgeschädigten Fahrzeugen,  denn es wird angenommern, dass ein nicht unerheblicher Anteil aller  Unfälle fingiert ist. Ein einfacher Fotoapparat mit Blitz und Farbfilm,  der immer im Auto deponiert bleiben sollte, genügt bereits.

Halten Sie die Namen und die Anschrift der Zeugen fest.

Sie erhalten ein Unfallaufnahmeformular von Ihrer Haftpflichtversicherung. Ein solches Formular sollten Sie am besten im Auto bereit liegen haben, um es bei  einem Unfall gleich auszufüllen. Haben Sie die Vermutung, einem Versicherungsbetrug zum Opfer zu falllen, liegt ein größerer  Schaden vor oder wurden Personen verletzt, sollte unbedingt die Polizei eingeschaltet werden.

Melden Sie unabhängig  von der Verschuldensfrage den Unfall Ihrer Haftpflichtversicherung. Sie können Ihrer Meldepflicht über den Zentralruf der Autoversicherer nachkommen.

Wenn Sie der Verursacher des Unfalles sind, erledigt alles weitere Ihre Haftpflichtversicherung.  Machen Sie sich keine übertriebene Sorge um Ihren Schadensfreiheitsrabatt. Die Versicherung teilt Ihnen nach der Regulierung mit, wie hoch die  Schadensersatzzahlungen waren. Bei einer geringen Schadenssumme können Sie den Betrag an Ihre Versicherung zurückzahlen und gefährden auf diese Weise Ihren Rabatt nicht. Wenn Sie Kasko-versichert sind, melden Sie den Unfall auch Ihrer Kasko-Versicherung.

Wenn Sie den Unfall  nicht verschuldet haben, müssen Sie mehr Mühe aufwenden. Beachten  Sie, dass Sie dem Unfallgegner und seiner Versicherung gegenüber verpflichtet sind, den entstandenen Schaden nachzuweisen. Lassen Sie  sich Ihre Beweispflicht keinesfalls durch einen Mitarbeiter der gegnerischen Versicherung abnehmen! Wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden  handelt, sollten Sie unbedingt einen freien und unabhängigen KFZ-Sachverständigen beauftragen. Er stellt den Schaden und die Schadenshöhe fest, auch  wenn das Fahrzeug bereits von einem Versicherungsmitarbeiter besichtigt worden ist. Die Kosten für den Sachverständigen hat   außer bei Bagatellschäden die gegnerische Versicherung  zu tragen. Einen KFZ-Sachverständigen in Ihrer Nähe finden Sie z.B. in den "Gelben Seiten" oder in ihrem örtlichen  Telefonbuch..

Nur auf diese Weise  können Sie sicher gehen, dass Ihre Ansprüche gewahrt bleiben, was einen angemessenen Reparaturumfang, eventueller Wertminderung und die Nutzungsausfallentschädigung betrifft.

Bei unklarer Schuldfrage sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten und  einen KFZ-Sachverständigen mit der Unfallrekonstruktion beauftragen, um festzustellen, wer den Unfall verursacht hat. Vor allem wenn Sie keine Erfahrung mit der Abwicklung Ihres Schadens haben, sollten Sie sich unbedingt an einen Rechtsanwalt wenden und sich nicht einfach darauf verlassen, dass die gegnerische Versicherung den  Schaden korrekt abwickeln wird. Die Kosten für einen Rechtsanwalt gehören mit zu dem Schaden, den die Versicherung des Unfallverursachers  zu zahlen hat.

Viele, auch namhafte Versicherungen gehen verstärkt dazu über,  alles zu tun, um Sachverständige und Anwälte aus der Schadensregulierung  herauszuhalten, um den Schaden für die Versicherung so klein wie  möglich zu halten. In diesem Falle werden oft nicht alle möglichen  Ansprüche gedeckt. Außerdem sollten Sie nicht darauf vertrauen, dass Ihnen Ihre Werkstatt hilfreich und uneigennützig zur Seite  steht, da die Versicherungen immer häufiger Verträge mit den Werkstätten abschließen, die gegen Prämie die Werkstätten  verpflichten, keinen freien und unabhängigen Sachverständigen  mit der Begutachtung zu beauftragen, sondern einen Beauftragten der  jeweiligen Versicherung zu informieren. Es ist nicht mehr gewährleistet, dass Ihr Fahrzeug sachgerecht instand gesetzt wird.

Wird also Ihr Fahrzeug nach einem Unfall direkt in eine Werkstatt abgeschleppt, bestehen Sie auf einen von Ihnen selbst gewählten Sachverständigen,  wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihr Schaden auch wirklich vollständig behoben wird und Sie auch Nutzungsausfallentschädigung und einen Ausgleich der Wertminderung erhalten.

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