Schadensgutachten

Wann brauchen Sie einen KFZ-Sachverständigen?

Wer  bezahlt das Gutachten?

Gibt es Ausnahmen von der Kostenübernahmepflicht?

Gen�gt es, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen Sachverst�ndigen beauftragt?

Woran  erkennen Sie einen seri�sen Sachverst�ndigen?

Wer  tr�gt die Kosten bei Kasko-Schadensf�llen?

Reicht in einfachen F�llen ein Kostenvoranschlag einer KFZ-Werkstatt?

Wie  teuer sind KFZ-Sachverst�ndigen-Gutachten?

Was  sagen seri�se Sachverst�ndige zu den Angriffen aus den Medien?

Was  empfiehlt ein Sachverst�ndiger, der t�glich mit Unf�llen  zu tun hat?


Wann brauchen Sie einen KFZ-Sachverst�ndigen?

  • Schadensfestellung nach einem Verkehrsunfall
  • Unfallrekonstruktion
  • Beweissicherung  im Streitfall
  • Fahrzeugbewertung  (Wertgutachten)
  • Oldtimergutachten

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Wer  bezahlt das Gutachten?

Nach st�ndiger Rechtsprechung des BGH z�hlen die Kosten f�r ein Gutachten  zum Schaden. Die Kosten werden vom Schadensverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung  getragen.

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Gibt es Ausnahmen von der Kosten�bernahmepflicht?

Wenn der Schaden f�r Laien ersichtlich unter 1000 EURO liegt, kann auch darauf verzichtet  werden, einen Sachverst�ndigen hinzuzuziehen. In solchen F�llen zahlen die Versicherer normalerweise keine Gutachten-Kosten.

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Gen�gt es, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen Sachverst�ndigen beauftragt?

Sie sind im Schadensfalle  immer gut beraten, wenn Sie darauf bestehen, einen unabh�ngigen Gutachter einzuschalten, denn der Sachverst�ndige der Versicherung arbeitet auch nur f�r seine Versicherung, die den Schaden zu bezahlen  hat. Sie sollten daher einen Sachverst�ndigen Ihres Vertrauens  beauftragen, um sicher zu gehen, dass die Schadensh�he korrekt  festgestellt wurde.

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Woran  erkennen Sie einen seri�sen Sachverst�ndigen?

Achten Sie darauf, dass der Sachverst�ndige KFZ-Meister, Karrosseriebaumeister oder Diplom-Ingenieur ist. Eine gute Qualifikation ist immer die �ffentliche  Bestellung und Vereidigung durch eine IHK oder Handwerkskammer.

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Wer  tr�gt die Kosten bei Kasko-Schadensf�llen?

Normalerweise schicken Versicherungen in Kasko-F�llen einen eigenen Sachverst�ndigen.  Sind Sie mit dessen Urteil nicht zufrieden, haben Sie die M�glichkeit,  ein sogenanntes Sachverst�ndigenverfahren einzuleiten. In diesem Verfahren beauftragen Sie selber einen Sachverst�ndigen Ihres Vertrauens.  Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Die Kosten f�r ein solches Verfahren �bernehmen Rechtschutzversicherungen  wie z.B. der ADAC Rechtschutz.

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Reicht in einfachen F�llen ein Kostenvoranschlag einer KFZ-Werkstatt?

Das f�hrt leider oft zu schlimmen �berraschungen. Ein Kostenvoranschlag hat sp�ter keine Beweiskraft in einem Streitfall und es fehlen Angaben zur Wertminderung.  Nur ein Sachverst�ndiger kann feststellen, ob es sich um einen sogenannten einfachen Schaden handelt, denn trotz erheblicher, aber unsichtbarer Sch�den und niedriger Reparaturkosten kann ein unsichtbarer,  bleibender Schaden z.B. in den tragenden Teilen vorhanden sein. Wenn  Sie einen Sachverst�ndigen einschalten, gehen Sie auf jeden Fall  auf Nummer sicher.

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Wie  teuer sind KFZ-Sachverst�ndigen-Gutachten?

Die Sachverst�ndigen rechnen �berwiegend auf Grundlage der ermittelten Schadensh�he ab. Die Abrechung stellt sicher, dass das Gutachten auch bei kleinen Sch�den bezahlbar bleibt, z.B. liegt der Preis f�r ein Schadensgutachten  bei einer Schadenh�he von 3000 EURO je nach Aufwand und regionalen Unterschieden zwischen 480 und 550 EURO, inklusive s�mtlicher Nebenkosten wie EDV, Fahrten, Porto, Telefon usw. Der Preis f�r eine Gebrauchtwagensch�tzung liegt bei etwa 250 EURO. Wenig Geld im Vergleich zur Sicherheit, die der  Autofahrer durch dieses Gutachten erh�lt.

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Was  sagen seri�se Sachverst�ndige zu den Angriffen aus den Medien?

In sehr pauschaler Weise ist die gesamte Branche angegriffen worden. Es ist unbestreitbar,  dass es hier wie in jeder anderen Branche schwarze Schafe gibt, was  dadurch erleichtert wird, dass es kein gesetzliches Berufsbild gibt. Ohne Sachverst�ndige w�re aber eine korrekte Schadensreguliereung nicht mehr m�glich. Werkst�tten, Gesch�digte und Versicherungen w�ren einer erheblichen Betrugsgefahr ausgesetzt. Jeder Gesch�digte  hat die M�glichkeit, durch Wahl eines seri�sen Sachverst�ndigen  dem unseri�sen keine Chance zu lassen.

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Was  empfiehlt ein Sachverst�ndiger, der t�glich mit Unf�llen zu tun hat?

Bewahren Sie Ruhe! Heben Sie im Wagen einen handlichen Unfallpass auf, worin Sie im Notfall in alle wichtigen Punkte in knapper Form nachlesen k�nnen. Lassen  Sie sich nicht durch Unfallgegner, Zeugen, Polizei oder Versicherungen  einsch�chtern. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf die Einschaltung eines qualifizierten unabh�ngigen  Sachverst�ndigen.

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